Pflegedienst und häusliche Betreuung in Soltau
Die Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI bezieht sich auf Beratungsbesuche für Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen oder anderen Personen gepflegt werden und Pflegegeld beziehen. Diese Beratung dient der Sicherstellung der Pflegequalität sowie der Unterstützung der pflegenden Angehörigen.
Sicherung der Pflegequalität:
Durch regelmäßige Beratungsgespräche unterstützen wir Sie dabei, die Pflege zu Hause bestmöglich und sicher durchzuführen.
Entlastung der pflegenden Angehörigen:
Wir geben Ihnen hilfreiche Tipps, wie sie die Pflege verbessern oder erleichtern können.
Information und Unterstützung:
Wir informieren Sie über weitere Hilfs- und Unterstützungsangebote und beraten zu Hilfsmitteln oder Wohnraumanpassungen.
Pflegebedürftige, die Pflegegeld erhalten, sind verpflichtet, in regelmäßigen Abständen eine Pflegeberatung in Anspruch zu nehmen:
Pflegegrad 2 und 3: jedes Kalenderhalbjahr. Pflegegrad 4 und 5: jedes Quartal.
Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 ist die Beratung freiwillig, kann aber ebenfalls in Anspruch genommen werden.
Die Pflegeberatung wird von Pflegefachkräften durchgeführt.
Die Kosten für diese Beratungsbesuche werden von der Pflegekasse übernommen. Für die Pflegebedürftigen oder deren Angehörige entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.
Wir freuen uns darauf, Sie persönlich kennen zu lernen. Vereinbaren Sie jetzt einen kostenfreien Beratungstermin mit uns.